Umgang mit Materialengpässen am Bau

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Gemeinsam gegen Preisschock und Materialknappheit am Bau: Die ÖBV veröffentlicht einen Handlungsleitfaden.

Gemeinsam gegen Preisschock und Materialknappheit am Bau: Die ÖBV veröffentlicht einen Handlungsleitfaden.
Gemeinsam gegen Preisschock und Materialknappheit am Bau: Die ÖBV veröffentlicht einen Handlungsleitfaden.

Umgang mit Materialengpässen am Bau

Der ÖBV-Leitfaden
© ÖBV

Ob Stahl, Holz, Bitumen oder auch Kupfer: Fast alle Baumaterialien sind derzeit knapp und teuer. Die Folge ist ein Anstieg der Baukosten. In der Österreichischen Bautechnik Vereinigung wurde deshalb ein Arbeitskreis gestartet, in dem Auftraggeber (ÖBB, Asfinag, Wiener Linien und Bundesimmobiliengesellschaft) und Auftragnehmer (Strabag, Porr, Swietelsky und Habau) gemeinsam gegen dieses Problem angehen.

Das Ergebnis ist ein kostenloser Leitfaden, der sich als Empfehlung für den richtigen Umgang mit Preissteigerungen und Lieferengpässen verstanden werden soll. 

Der ÖBV-Leitfaden gliedert sich in vier Bereiche, wobei unterschieden wird in bereits bestehende Verträge und zukünftige Ausschreibungen, jeweils damit verbunden die Themen Preisveränderungen sowie Lieferengpässe/Lieferausfälle. Beim Thema Preisveränderungen wird auch darauf Rücksicht genommen, ob veränderliche Preise oder Festpreise vereinbart wurden bzw. werden sollen. Als Orientierung und Hilfestellung wurde auch ein Berechnungsmodell erstellt.

Explizit festgestellt wird, dass die derzeitigen Preisveränderungen und Lieferengpässe multikausal (z.B. auch aufgrund von Naturkatastrophen oder Unfällen) sind und nicht ausschließlich auf Covid-19 zurückzuführen sind. Auch gilt es festzustellen, dass der Grundsatz der Vertragseinhaltung ein hohes Gut ist, von dem nur unter besonders ins Gewicht fallenden Situationen abgewichen werden sollte. Daher ist im Anwendungsfall des Leitfadens ein sensibler Umgang erforderlich.

Der Anwendungszeitraum für die Empfehlungen im Leitfaden ist mit derzeit 1. Jänner – 30. September 2021 zeitlich begrenzt, eine Verlängerung ist jedoch, nach Evaluierung durch den ÖBV-Arbeitskreis, möglich.

Hier können Sie den neuen kostenlosen ÖBV-Leitfaden “Preisveränderungen und Lieferenpässe” (18.06.2021) herunterladen

Berechnungsmodell