Kartellgericht bestätigt Bußgeld gegen Strabag
Das Kartellgericht hat ein Bußgeld von 45,37 Millionen Euro gegen zwei Strabag-Konzerngesellschaften verhängt.

Kartellgericht bestätigt Bußgeld gegen Strabag
Im Juli 2021 hatte die Strabag SE bekannt gegeben, dass die Konzerngesellschaften Strabag AG und F. Lang u. K. Menhofer Baugesellschaft m.b.H. & Co. KG im gegen sie anhängigen Kartellverfahren ein Anerkenntnis im Rahmen eines Settlements abgegeben und die BWB daraufhin einen Bußgeldantrag beim Kartellgericht gestellt habe. Das Anerkenntnis und die vollumfängliche Kooperation mit der BWB wirkten sich entsprechend positiv auf die Höhe des beantragten Bußgelds aus.