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Das Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers
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Das Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers

Ein Auftraggeber kann den gesamten noch offenen Werklohn bis zur vollständigen Mängelbehebung zurückbehalten.
Grenzen der Gleichbehandlung  beim Ausscheiden von Angeboten
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Grenzen der Gleichbehandlung beim Ausscheiden von Angeboten

Das Ausscheiden von Angeboten spielt im Vergaberecht aufgrund der Vielzahl von Ausscheidensgründen eine große Rolle.
Die neuen "Green Benefits"  für Firmenautos
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Die neuen "Green Benefits" für Firmenautos

Elektrofahrzeuge als Dienstwägen: Steuervorteile für ­Mitarbeiter*innen und Unternehmen im Überblick
Sachverständiger – Wer zahlt was?
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Sachverständiger – Wer zahlt was?

Wer für die Gebühren eines Sachverständigen aufzukommen hat, ist aber für die Prozessparteien oftmals nicht eindeutig.
Haarspaltereien mit Folgen
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Haarspaltereien mit Folgen

Juristische Fachbegriffe sind kompliziert, doch oft nicht ohne Grund.
Neuauflage der ÖNormen B 2110, B 2118 und A 2060
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Neuauflage der ÖNormen B 2110, B 2118 und A 2060

Austrian Standards hat Anfang Mai drei Werkvertragsnormen als Neuauflage sowie als Redline-Dokument veröffentlicht.
Warnpflicht und Werklohn bei teilweisem Misslingen des Werks
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Warnpflicht und Werklohn bei teilweisem Misslingen des Werks

Was passiert, wenn der AN seine Warnpflicht verletzt und der AG ein teilweise miss­lungenes Werk selbst verbessert?
Unbehebbare Mängel in Angeboten
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Unbehebbare Mängel in Angeboten

Der Formalismus des Vergaberechts kann zum Ausscheiden von Angeboten führen, wie ein Urteil des BVwG bestätigte.
Einsparpotenziale bei Bauwerkskosten
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Einsparpotenziale bei Bauwerkskosten

Eine aktuelle Studie zeigt Potenziale zur Kostenreduktion bei Gebäuden auf.
OGH-Entscheidung: Haftet auch das Bauunternehmen?
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OGH-Entscheidung: Haftet auch das Bauunternehmen?

Laut OGH-Entscheidung haftet das Bauunternehmen für nachbarschaftsrechtliche Ansprüche nicht.
Nebenrechte von Gewerbetreibenden
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Nebenrechte von Gewerbetreibenden

Die zunehmende Liberalisierung der gewerblichen Nebenrechte hat auch vergaberechtliche Auswirkungen.