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Verzögerungen beim Zuschlag  und deren Folgen
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Verzögerungen beim Zuschlag und deren Folgen

Zwei (künftige) Vertragspartner haben üblicherweise Interesse an einem raschen Zuschlag. Dennoch kann es zu Verzögerungen kommen.
Sachverständige haften –  mitunter auch gegenüber Dritten
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Sachverständige haften – mitunter auch gegenüber Dritten

Sachverständige haften gegenüber ihren Auftraggebern für die Richtigkeit des von ihnen erstatteten Gutachtens. Unter welchen Voraussetzungen müssen sie gegenüber Dritten ­einstehen, falls ihre Schlussfolgerungen unrichtig sind?
„Wer schreibt, der bleibt“
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„Wer schreibt, der bleibt“

Ein Eigentümer, dessen Haus durch einen Generalunternehmer saniert wurde, ist mit der Durchführung der Arbeiten unzufrieden und formuliert eine Klage an den Auftragnehmer. Dieser bezieht die ausführenden Firmen der Gewerbe Wärmedämmverbundsysteme und Fensterbau in den Streit ein. Sachverständiger Michael Marte erläutert den interessanten Fall und die Erkenntnisse daraus.
Haftung, Obsorge und Besuchsrecht
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Haftung, Obsorge und Besuchsrecht

RECHTSKOLUMNE Prinzipiell werden in der heutigen Rechtsordnung eheliche und ­uneheliche Kinder gleichgesetzt.
Gründung und Auflösung einer Arge
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Gründung und Auflösung einer Arge

In der Bauwirtschaft kommt es häufig vor, dass sich zwei oder mehrere Unternehmen zu Arbeitsgemeinschaften (Arge) mit dem Zweck zusammenschließen, Bauaufträge ­bestimmter Art oder aber auch nur ein bestimmtes Projekt gemeinsam durchzuführen.
Das Ausscheiden von Angeboten
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Das Ausscheiden von Angeboten

In den vergangenen Jahren kommt es vermehrt zum Ausscheiden von Angeboten und zu Rechtsstreitigkeiten darüber.
Haftung bei Beschädigung von Leitungen im Baugrund
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Haftung bei Beschädigung von Leitungen im Baugrund

Werden bei einem Tiefbauprojekt Leitungen beschädigt, stellt sich die Frage, wer gegenüber dem Eigentümer respektive Betreiber der Leitung für den Schaden einzustehen hat.
Kündigungsschutz für neu eingestellte  Mitarbeiter 50+ gelockert
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Kündigungsschutz für neu eingestellte Mitarbeiter 50+ gelockert

Kündigungen können dann angefochten werden, wenn sie sozial ungerechtfertigt sind. Eine wesentliche Rolle spielte bisher das Alter. Ein höheres Lebensalter kann zu Schwierigkeiten bei der Arbeitsplatzsuche und somit bei der Wiedereingliederung führen. Daher waren Anfechtungen der Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers gesehen oft erfolgreich. Das hat aber wohl dazu geführt, dass viele Unternehmer Bewerber dieser Generation nicht mehr eingestellt haben. Daher kam es zu einer Gesetzesänderung. Für Arbeitnehmer, die ab dem 1.7.2017 eingestellt werden und dabei bereits 50 Jahre oder älter sind, spielt das Lebensalter bei der Beurteilung der Sozialwidrigkeit keine Rolle mehr.
Judikatur-Update nach § 1170b ABGB
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Judikatur-Update nach § 1170b ABGB

Eine Abrechnung nach Bauabschnitten bringt keine Besonderheiten für die höhenmäßige Begrenzung der Sicherstellung.
Was bringt das Pflegevermächtnis?
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Was bringt das Pflegevermächtnis?

RECHTSKOLUMNE In der Erbrechtsnovelle ist auch das sogenannte Pflegevermächtnis geregelt. Die wichtigsten Fakten dazu im Überblick.
Dokumentation: Leistungsabweichung
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Dokumentation: Leistungsabweichung

Bauverträge enthalten in der Praxis nicht nur zunehmend komplexere Anforderungen an ­vertragliche Mitteilungs- und Anmeldepflichten und damit auch an die Baudokumentation, sondern auch immer strengere Sanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen.