Beweislastumkehr in der Gewährleistung

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Die Regierung will bei der Gewährleistung die Beweislastumkehrgrenze auf zwölf Monate erhöhen.

Die Regierung will bei der Gewährleistung die Beweislastumkehrgrenze auf zwölf Monate erhöhen.
Die Regierung will bei der Gewährleistung die Beweislastumkehrgrenze auf zwölf Monate erhöhen.

Beweislastumkehr in der Gewährleistung

Die Frauenthal Handel Gruppe begrüßt dieses aktuell in Begutachtung befindliche Bundesgesetz und ist ihr zugleich freiwillig um viele Schritte vorausgegangen.

Constantin Otto Wollenhaupt, Bereichsleiter Marketing und Markensprecher ALVA: „Wir warten nicht auf eine gesetzliche Pflicht. (…) Seit 1. April geben wir unseren Kunden und den Konsumenten die Sicherheit und das Vertrauen in unsere Produkte der Marke Alva durch das freiwillige Versprechen: Fünf Jahre Gewährleistung sowie Austausch-Kostenübernahme*.

*Alle Details darüber: www.alva-haustechnik.at
(ck)